Safety & Security — Wofür die Geschäftsführung geradesteht
Betreiberverantwortung
Pflichten lassen sich übertragen, die Verantwortung nicht. Was bleibt, ist die Pflicht, die Übertragung zu organisieren, zu überwachen und nachzuweisen.
Was die Geschäftsführung schuldet
Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung, auch wenn Aufgaben delegiert sind. Vier Schritte entscheiden, ob das im Ernstfall trägt oder nur im Ordner steht.
01
Pflichten kennen
Welche Betreiberpflichten gelten für Gebäude, Anlagen und Prozesse? Ohne vollständiges Bild bleibt jede Delegation lückenhaft.
02
Übertragen
Aufgaben an geeignete Personen oder Dienstleister geben, schriftlich und mit klaren Befugnissen. Wer übernimmt, muss es auch können.
03
Überwachen
Stichproben, Berichte, Begehungen. Die Pflicht zur Kontrolle lässt sich nicht delegieren — sie bleibt bei der Geschäftsführung.
04
Nachweisen
Prüffristen, Protokolle, Unterweisungen. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich im Schadensfall kaum belegen.
Was wir prüfen und was dabei entsteht Was wir prüfen · Was dabei entsteht
Was wir prüfen
- Das bestehende Sicherheitsmanagementsystem
- Pflichtenübertragung und ihre Schriftform
- Nachweise, Fristen und Wiederholungen
- Zutritts- und Zugangsregelungen
- Evakuierung und Notfallorganisation
- Wirksamkeit im Alltag, nicht nur im Ordner
Was dabei entsteht
- Ein Bild der tatsächlichen Pflichtenlage
- Eine belastbare Delegationskette
- Nachweise, die prüffähig dokumentiert sind
- Eine Aufgabenliste mit Verantwortlichen und Fristen
Zum Produktfeld
01 Safety & SecurityKontakt
Erstgespräch Betreiberverantwortung
Dreißig Minuten zur Ausgangslage: was heute geregelt ist, was nur auf dem Papier steht und wo der Betrieb wirklich hängt.